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A. Technische Unterstützung / Zugang
B. Bestellung
C. Abrechnung
D. Lieferung
E.1. Allgemeine Fragen zur Verwendung und zum Inhalt der Bescheinigungen
E.2. Fragen zum LIKIV-Teil der Bescheinigung
E.3. Fragen zum Quittungsteil der Bescheinigung

A. Technische Unterstützung / Zugang

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A.1 Wie ist eine Bestellung aufzugeben?

Auf der Internetseite www.medattest.be können Sie sehr einfach bestellen.

Auf dieser Seite können Sie eine Bestellung aufgeben und Ihre Zahlungsart, die Rechnungs- sowie die Lieferadresse auswählen.

Um sichere Bestellungen zu gewährleisten, ist Medattest über die sicheren Dienste der eHealth-Plattform erreichbar.

A.2 Wie können Sie sich online anmelden, um eine Bestellung aufzugeben?

Für die Anmeldung auf Medattest brauchen Sie einen sicheren Ausweis, z. B. eine eID-Karte. Der Benutzername und das Passwort, die Ihnen zuvor von Medattest mitgeteilt wurden, sind nicht mehr gültig.

Auf der eHealth-Plattform können Sie sich auf dreierlei Art identifizieren:

  1. mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID); siehe Punkt A.3.
  2. mit der itsme-App auf Ihrem Smartphone; siehe Punkt A.4.
  3. mit Ihrem Benutzernamen und Passwort für die föderalen Dienste sowie einem Sicherheitscode, der auf Ihrem Smartphone erzeugt wird (ein sogenanntes Time-based One-Time-Password oder kurz TOTP); siehe Punkt A.4.
A.3 Wie können Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden?

Um sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis anzumelden, benötigen Sie:

  • einen PC mit Internetverbindung
  • ein Chipkartenlesegerät (Smartcard Reader), das mit Ihrem PC verbunden ist
  • die eID-Middleware von Fedicthttp://eid.belgium.be/
  • Ihren elektronischen Personalausweis
  • den PIN-Code für Ihren Personalausweis

Weitere Informationen finden Sie auf der websitehttps://sma-help.fedict.belgium.be/de/lehr-videos

A.4 Wie können Sie sich ohne Ihre eID-Karte anmelden?

Sie können itsme benutzen, um sich zu identifizieren, Sie müssen vorher lediglich die App auf Ihrem Handy aktiviert haben. Für die Aktivierung müssen Sie sich einmalig mit Ihrer eID-Karte identifiziert haben, damit Ihr itsme-Konto mit Ihrer Handynummer und Ihrem Smartphone verbunden ist. Eine Anleitung finden Sie unter https://my.itsme.be/de/register.

 

Sie können auch eine TOTP-Anwendung verwenden (z. B. Google Authenticator, Microsoft Authenticator, Amazon AWS MFA, Duo Mobile o. Ä.). Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich vorher mit Ihrer eID auf „CSAM – Meine digitalen Schlüssel“ angemeldet und den digitalen Schlüssel „per App (TOTP)“ aktiviert haben. Anschließend können Sie sich mit diesem digitalen Schlüssel anmelden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://iamapps.belgium.be/sma/generalinfo?language=de

 

A.5 Wie können Sie sich anmelden, wenn Sie ausländischer Pflegeerbringer sind (siehe B.5) und keine eID-Karte haben?

Registrieren Sie sich bei einer lokalen Registrierungsstelle in einer belgischen Gemeinde, um sich zu auszuweisen und einen Aktivierungscode zu erhalten, und benutzen Sie eine TOTP-App (z. B. Google Authenticator, Microsoft Authenticator, Amazon AWS MFA, Duo Mobile...) auf Ihrem Handy, um einen Sicherheitscode zu generieren, mit dem Sie Zugang zu Medattest erhalten.

Schritt 1: Sich bei einer Registrierungsstelle ausweisen

Vereinbaren Sie einen Termin mit einer lokalen Registrierungsstelle, die in der Liste der zu diesem Zweck eingerichteten Büros aufgeführt ist. Wenn Ihre Identifizierung als Pflegeerbringer auf der Grundlage Ihrer gültigen Ausweisdokumente erfolgt ist, erhalten Sie einen Aktivierungscode (auf Papier) und einen Aktivierungslink (per E-Mail). Dieser Aktivierungslink ist nur 14 Tage gültig.

Schritt 2: Registrierung ohne eID und Aktivierung des digitalen Schlüssels

Nachdem sich ein Pflegeerbringer mit seinem Aktivierungscode, den er mit dem Aktivierungslink erhalten hat, verbunden hat, besteht die Möglichkeit, 3 digitale Schlüssel zu aktivieren (ein Sicherheitscode über eine App, die mit dem TOTP-Protokoll kompatibel ist, per SMS oder mit Token).

  1. Um Ihren digitalen Schlüssel zu erhalten, wählen Sie die Aktivierungsmethode „Sicherheitscode über mobile Anwendung (TOTP)“ (Achtung: Mit einem Token – der eine niedrigere Sicherheitsstufe hat – oder per SMS können Sie keine Verbindung herstellen.)

    Digitale Schlüssel erfordern einen Benutzernamen und ein Passwort zusammen mit dem Sicherheitscode.
     
  2. Sie erhalten den Sicherheitscode auf Ihrem Handy über die Authentifizierungs-App (TOTP).

Sobald Sie den digitalen Schlüssel über den Link und den Aktivierungscode aktiviert haben, gelangen Sie mit Ihrem Benutzernamen, Ihrem Passwort und Ihrem digitalen Schlüssel zu Medattest.

Liste der Registrierungsstellen: https://dt.bosa.be/sites/default/files/content/services/bureaux_d_enregistration_0.pdf  

Hier gelangen Sie zum Demo-Video:
https://sma-help.fedict.belgium.be/fr/faq/comment-utiliser-les-services-en-ligne-de-ladministration-sans-eid#7094  

Auf der folgenden Seite können Sie Ihre Identifikationsmittel verwalten: https://iamapps.belgium.be/sma/generalinfo?language=de

 

A.6 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie bei der Anmeldung Probleme haben?

Wenn Sie Probleme haben, sich anzumelden, wenden Sie sich an das Helpdesk von eHealth.

A.7 Wer kann Pflegebescheinigungen oder Übereinstimmungsvignetten bestellen? Pflegeerbringer und ZDU-Nummer.

Sie können Pflegebescheinigungen oder Übereinstimmungsvignetten nur über Medattest bestellen, wenn Sie sich als Pflegeerbringer ausgewiesen haben : Zahnärzte, Diätassistenten, Ergotherapeuten, Krankenpfleger, Kinesiotherapeuten, Logopäden, Ärzte, Orthoptisten, Podologen, Hebammen oder Pflegeeinrichtungen.

Eine Pflegeeinrichtung ermöglicht Personen, die zu dieser Pflegeeinrichtung gehören, den Zugang über das User Access Management (App „Access Management for eHealth Companies and Organisations“).

Die Nutzung des User Access Managements ist bei Gesundheitsanwendungen nur möglich, wenn die Einrichtung auf der eHealth-Plattform (in der Cobrha-Datenbank) mit einer LIKIV-Identifizierung oder einer regionalen Identifizierung registriert ist.

ACHTUNG: Der Leiter der Einrichtung muss entweder beim LIKIV als solcher ausgewiesen sein, oder er ist die juristische Person, die bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) registriert ist (dies hängt von der Art der Einrichtung ab).

Für Krankenhäuser ist die Nutzung des User Access Managements bei Gesundheitsanwendungen nur möglich, wenn das Krankenhaus auf der eHealth-Plattform (in der Cobrha-Datenbank) mit einer LIKIV-Identifizierung und bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen mit einer ZDU-Nummer registriert ist.

ACHTUNG: Die ENSS des Betriebsleiters muss bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen registriert sein. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie es von Ihrem Sozialsekretariat überprüfen und sie gegebenenfalls hinzufügen lassen.

Anschließend muss der Leiter der Einrichtung den Zugang zu den gesicherten Diensten von eHealth beantragen und einen Hauptzugangsverwalter benennen. Das „Benutzerhandbuch - Wie beantrage ich den Zugang?“ auf der Website von eHealth beschreibt, wie Sie vorgehen müssen: https://www.ehealth.fgov.be/fr/page/comment-acceder-aux-applications-

Der Hauptzugangsverwalter hat dann die Möglichkeit, Benutzer einzurichten und die gesicherten Anwendungen (wie z. B. Medattest) zu definieren, die für diese Benutzer zugänglich sind. Dazu nutzt er die Anwendung „Zugangsverwaltung für Unternehmen und Organisationen": https://uman.socialsecurity.be/uman/home.do?login.type=enterprise&language=fr

Jeder hier definierte Benutzer kann sich anschließend identifizieren und auf Medattest zugreifen.

Darüber hinaus ist für jede Bestellung die Angabe der ZDU-Nummer der Einheit, die die Honorare erhält, unerlässlich. Je nach Fall handelt es sich dabei um Ihre ZDU-Nummer als Pflegeerbringer (wenn Sie haupt- oder nebenberuflich selbständig und auf eigene Rechnung arbeiten), die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens, wenn Sie die Leistung für Ihr eigenes Unternehmen erbringen, oder die ZDU-Nummer der Pflegeeinrichtung, wenn Sie für Rechnung dieser Einrichtung arbeiten.

Für eine sehr kleine Gruppe von Pflegeerbringern, die keine ZDU-Nummer über den üblichen Weg erhalten können, ist das LIKIV der Initiator dieser ZDU-Registrierung. So zum Beispiel der im Ausland niedergelassene Pflegeerbringer, der für seine Tätigkeit in Belgien seine Pflegebescheinigungen online bestellen möchte und der weder eine Niederlassungseinheit noch einen Wohnsitz in Belgien hat. In diesem Fall muss er das auf der Website des LIKIV bereitgestellte Formular ausfüllen. https://www.riziv.fgov.be/fr/professionnels/information-tous/Pages/commande-attestationssoins.aspx

Mit diesem Antrag wird er vom LIKIV in die Zentrale Datenbank der Unternehmen eingetragen und erhält seine ZDU-Nummer.

A.8 Wer kann Pflegebescheinigungen oder Übereinstimmungsvignetten bestellen? Aktivitätsstatus.

Alle aktiven und vorübergehend nicht aktiven Pflegeerbringer (vorübergehende Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit) können die Bescheinigungen über www.medattest.be bestellen. Suspendierte Pflegeerbringer können Bescheinigungen bestellen, aber erst nach Ablauf der Suspensionsfrist ausstellen.

A.9 Können Sie jemanden bitten, für Sie eine Bestellung aufzugeben?

Ja, wenn Sie identifizierter Pflegeerbringer mit einer LIKIV-Nummer sind, können Sie eine oder mehrere natürliche Personen oder eine oder mehrere Einrichtungen mit LIKIV-Nummer bevollmächtigen, eine Bestellung für Sie aufzugeben. Ein Mandat für Medattest ist eine Vollmacht, die Sie als Vollmachtgeber einem Vollmachtinhaber ausstellen, damit er die gleichen Aktionen ausführen kann wie Sie selbst. Ein Mandat kann zeitlich begrenzt oder dauerhaft sein.

Wenn Sie ein Mandat erteilen, tragen Sie weiterhin die volle Verantwortung für Ihre Pflichten gegenüber Medattest. Das bedeutet, dass Ihnen weiterhin die Verantwortung für die Verwaltung der Mandate obliegt.

A.10 Wem können Sie ein Mandat erteilen?

Das Mandat kann einer natürlichen Person erteilt werden, die durch ihre Nationalregisternummer (oder TIN) identifiziert ist, oder einer durch ihre LIKIV-Nummer identifizierte Pflegeeinrichtung.

Pflegeeinrichtungen müssen über die eHealth-Plattform identifizierbar sein.

A.11 Wie können Sie Mandate erstellen/verwalten?

Mandate werden über den „Mandat“-Service des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen erstellt.

Der „Mandat“-Service legt fest, ob eine Vollmacht vergeben werden kann und welche Arten von Benutzern bevollmächtigt werden können.

Folgende Funktionen bietet diese Anwendung:

  • Mandate erstellen (dauerhaft oder zeitlich begrenzt)
  • Mandate aufheben
  • Mandate auf einen neuen Vollmachtinhaber übertragen

Das Mandat ist ab der Annahme und Unterzeichnung der Nutzungsbedingungen durch Vollmachtinhaber und Vollmachtgeber gültig.

A.12 Wie können Sie ein Mandat verwenden?

Ein Mandat kann nur verwendet werden, wenn es vom Vollmachtgeber und Vollmachtinhaber aktiviert wurde. Nach Aktivierung der Vollmacht über den „Mandat“-Service kann es etwas dauern, bis das Mandat für den Zugang zu Medattest verwendet werden kann.Wenn es sich bei dem Vollmachtinhaber um eine natürliche Person handelt, kann sich diese einfach mit dem elektronischen Personalausweis (eID) ODER mit der itsme-App auf dem Smartphone ODER mit Benutzernamen und Passwort für die föderalen Dienste sowie einem auf ihrem Smartphone erzeugten Sicherheitscode (Time-based One-Time Password oder kurz TOTP) anmelden und Pflegebescheinigungen oder Übereinstimmungsvignetten für den/die Pflegeerbringer bestellen, der/die ihn bevollmächtigt hat/haben. Weitere Informationen finden Sie hier : https://www.ehealth.fgov.be/fr/page/comment-acceder-aux-applications-

A.13 Sie können sich nicht als Pflegeerbringer anmelden bei Medattest? Während Ihrer Identifizierung werden Sie nur als Bürger anerkannt?

Sie können sich wenden an das Helpdesk von eHealth :

Sie helfen Ihnen, die Ursache des Problems zu identifizieren.

Möglicherweise wurden die Daten, die mit Ihrem Pflegeerbringerprofil verknüpft sind, noch nicht aktualisiert.

A. Technische Unterstützung / Zugang

A. Technische Unterstützung / Zugang

A.1 Wie ist eine Bestellung aufzugeben?

Auf der Internetseite www.medattest.be können Sie sehr einfach bestellen.

Auf dieser Seite können Sie eine Bestellung aufgeben und Ihre Zahlungsart, die Rechnungs- sowie die Lieferadresse auswählen.

Um sichere Bestellungen zu gewährleisten, ist Medattest über die sicheren Dienste der eHealth-Plattform erreichbar.

A.2 Wie können Sie sich online anmelden, um eine Bestellung aufzugeben?

Für die Anmeldung auf Medattest brauchen Sie einen sicheren Ausweis, z. B. eine eID-Karte. Der Benutzername und das Passwort, die Ihnen zuvor von Medattest mitgeteilt wurden, sind nicht mehr gültig.

Auf der eHealth-Plattform können Sie sich auf dreierlei Art identifizieren:

  1. mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID); siehe Punkt A.3.
  2. mit der itsme-App auf Ihrem Smartphone; siehe Punkt A.4.
  3. mit Ihrem Benutzernamen und Passwort für die föderalen Dienste sowie einem Sicherheitscode, der auf Ihrem Smartphone erzeugt wird (ein sogenanntes Time-based One-Time-Password oder kurz TOTP); siehe Punkt A.4.
A.3 Wie können Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden?

Um sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis anzumelden, benötigen Sie:

  • einen PC mit Internetverbindung
  • ein Chipkartenlesegerät (Smartcard Reader), das mit Ihrem PC verbunden ist
  • die eID-Middleware von Fedicthttp://eid.belgium.be/
  • Ihren elektronischen Personalausweis
  • den PIN-Code für Ihren Personalausweis

Weitere Informationen finden Sie auf der websitehttps://sma-help.fedict.belgium.be/de/lehr-videos

A.4 Wie können Sie sich ohne Ihre eID-Karte anmelden?

Sie können itsme benutzen, um sich zu identifizieren, Sie müssen vorher lediglich die App auf Ihrem Handy aktiviert haben. Für die Aktivierung müssen Sie sich einmalig mit Ihrer eID-Karte identifiziert haben, damit Ihr itsme-Konto mit Ihrer Handynummer und Ihrem Smartphone verbunden ist. Eine Anleitung finden Sie unter https://my.itsme.be/de/register.

 

Sie können auch eine TOTP-Anwendung verwenden (z. B. Google Authenticator, Microsoft Authenticator, Amazon AWS MFA, Duo Mobile o. Ä.). Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich vorher mit Ihrer eID auf „CSAM – Meine digitalen Schlüssel“ angemeldet und den digitalen Schlüssel „per App (TOTP)“ aktiviert haben. Anschließend können Sie sich mit diesem digitalen Schlüssel anmelden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://iamapps.belgium.be/sma/generalinfo?language=de

 

A.5 Wie können Sie sich anmelden, wenn Sie ausländischer Pflegeerbringer sind (siehe B.5) und keine eID-Karte haben?

Registrieren Sie sich bei einer lokalen Registrierungsstelle in einer belgischen Gemeinde, um sich zu auszuweisen und einen Aktivierungscode zu erhalten, und benutzen Sie eine TOTP-App (z. B. Google Authenticator, Microsoft Authenticator, Amazon AWS MFA, Duo Mobile...) auf Ihrem Handy, um einen Sicherheitscode zu generieren, mit dem Sie Zugang zu Medattest erhalten.

Schritt 1: Sich bei einer Registrierungsstelle ausweisen

Vereinbaren Sie einen Termin mit einer lokalen Registrierungsstelle, die in der Liste der zu diesem Zweck eingerichteten Büros aufgeführt ist. Wenn Ihre Identifizierung als Pflegeerbringer auf der Grundlage Ihrer gültigen Ausweisdokumente erfolgt ist, erhalten Sie einen Aktivierungscode (auf Papier) und einen Aktivierungslink (per E-Mail). Dieser Aktivierungslink ist nur 14 Tage gültig.

Schritt 2: Registrierung ohne eID und Aktivierung des digitalen Schlüssels

Nachdem sich ein Pflegeerbringer mit seinem Aktivierungscode, den er mit dem Aktivierungslink erhalten hat, verbunden hat, besteht die Möglichkeit, 3 digitale Schlüssel zu aktivieren (ein Sicherheitscode über eine App, die mit dem TOTP-Protokoll kompatibel ist, per SMS oder mit Token).

  1. Um Ihren digitalen Schlüssel zu erhalten, wählen Sie die Aktivierungsmethode „Sicherheitscode über mobile Anwendung (TOTP)“ (Achtung: Mit einem Token – der eine niedrigere Sicherheitsstufe hat – oder per SMS können Sie keine Verbindung herstellen.)

    Digitale Schlüssel erfordern einen Benutzernamen und ein Passwort zusammen mit dem Sicherheitscode.
     
  2. Sie erhalten den Sicherheitscode auf Ihrem Handy über die Authentifizierungs-App (TOTP).

Sobald Sie den digitalen Schlüssel über den Link und den Aktivierungscode aktiviert haben, gelangen Sie mit Ihrem Benutzernamen, Ihrem Passwort und Ihrem digitalen Schlüssel zu Medattest.

Liste der Registrierungsstellen: https://dt.bosa.be/sites/default/files/content/services/bureaux_d_enregistration_0.pdf  

Hier gelangen Sie zum Demo-Video:
https://sma-help.fedict.belgium.be/fr/faq/comment-utiliser-les-services-en-ligne-de-ladministration-sans-eid#7094  

Auf der folgenden Seite können Sie Ihre Identifikationsmittel verwalten: https://iamapps.belgium.be/sma/generalinfo?language=de

 

A.6 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie bei der Anmeldung Probleme haben?

Wenn Sie Probleme haben, sich anzumelden, wenden Sie sich an das Helpdesk von eHealth.

A.7 Wer kann Pflegebescheinigungen oder Übereinstimmungsvignetten bestellen? Pflegeerbringer und ZDU-Nummer.

Sie können Pflegebescheinigungen oder Übereinstimmungsvignetten nur über Medattest bestellen, wenn Sie sich als Pflegeerbringer ausgewiesen haben : Zahnärzte, Diätassistenten, Ergotherapeuten, Krankenpfleger, Kinesiotherapeuten, Logopäden, Ärzte, Orthoptisten, Podologen, Hebammen oder Pflegeeinrichtungen.

Eine Pflegeeinrichtung ermöglicht Personen, die zu dieser Pflegeeinrichtung gehören, den Zugang über das User Access Management (App „Access Management for eHealth Companies and Organisations“).

Die Nutzung des User Access Managements ist bei Gesundheitsanwendungen nur möglich, wenn die Einrichtung auf der eHealth-Plattform (in der Cobrha-Datenbank) mit einer LIKIV-Identifizierung oder einer regionalen Identifizierung registriert ist.

ACHTUNG: Der Leiter der Einrichtung muss entweder beim LIKIV als solcher ausgewiesen sein, oder er ist die juristische Person, die bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) registriert ist (dies hängt von der Art der Einrichtung ab).

Für Krankenhäuser ist die Nutzung des User Access Managements bei Gesundheitsanwendungen nur möglich, wenn das Krankenhaus auf der eHealth-Plattform (in der Cobrha-Datenbank) mit einer LIKIV-Identifizierung und bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen mit einer ZDU-Nummer registriert ist.

ACHTUNG: Die ENSS des Betriebsleiters muss bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen registriert sein. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie es von Ihrem Sozialsekretariat überprüfen und sie gegebenenfalls hinzufügen lassen.

Anschließend muss der Leiter der Einrichtung den Zugang zu den gesicherten Diensten von eHealth beantragen und einen Hauptzugangsverwalter benennen. Das „Benutzerhandbuch - Wie beantrage ich den Zugang?“ auf der Website von eHealth beschreibt, wie Sie vorgehen müssen: https://www.ehealth.fgov.be/fr/page/comment-acceder-aux-applications-

Der Hauptzugangsverwalter hat dann die Möglichkeit, Benutzer einzurichten und die gesicherten Anwendungen (wie z. B. Medattest) zu definieren, die für diese Benutzer zugänglich sind. Dazu nutzt er die Anwendung „Zugangsverwaltung für Unternehmen und Organisationen": https://uman.socialsecurity.be/uman/home.do?login.type=enterprise&language=fr

Jeder hier definierte Benutzer kann sich anschließend identifizieren und auf Medattest zugreifen.

Darüber hinaus ist für jede Bestellung die Angabe der ZDU-Nummer der Einheit, die die Honorare erhält, unerlässlich. Je nach Fall handelt es sich dabei um Ihre ZDU-Nummer als Pflegeerbringer (wenn Sie haupt- oder nebenberuflich selbständig und auf eigene Rechnung arbeiten), die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens, wenn Sie die Leistung für Ihr eigenes Unternehmen erbringen, oder die ZDU-Nummer der Pflegeeinrichtung, wenn Sie für Rechnung dieser Einrichtung arbeiten.

Für eine sehr kleine Gruppe von Pflegeerbringern, die keine ZDU-Nummer über den üblichen Weg erhalten können, ist das LIKIV der Initiator dieser ZDU-Registrierung. So zum Beispiel der im Ausland niedergelassene Pflegeerbringer, der für seine Tätigkeit in Belgien seine Pflegebescheinigungen online bestellen möchte und der weder eine Niederlassungseinheit noch einen Wohnsitz in Belgien hat. In diesem Fall muss er das auf der Website des LIKIV bereitgestellte Formular ausfüllen. https://www.riziv.fgov.be/fr/professionnels/information-tous/Pages/commande-attestationssoins.aspx

Mit diesem Antrag wird er vom LIKIV in die Zentrale Datenbank der Unternehmen eingetragen und erhält seine ZDU-Nummer.

A.8 Wer kann Pflegebescheinigungen oder Übereinstimmungsvignetten bestellen? Aktivitätsstatus.

Alle aktiven und vorübergehend nicht aktiven Pflegeerbringer (vorübergehende Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit) können die Bescheinigungen über www.medattest.be bestellen. Suspendierte Pflegeerbringer können Bescheinigungen bestellen, aber erst nach Ablauf der Suspensionsfrist ausstellen.

A.9 Können Sie jemanden bitten, für Sie eine Bestellung aufzugeben?

Ja, wenn Sie identifizierter Pflegeerbringer mit einer LIKIV-Nummer sind, können Sie eine oder mehrere natürliche Personen oder eine oder mehrere Einrichtungen mit LIKIV-Nummer bevollmächtigen, eine Bestellung für Sie aufzugeben. Ein Mandat für Medattest ist eine Vollmacht, die Sie als Vollmachtgeber einem Vollmachtinhaber ausstellen, damit er die gleichen Aktionen ausführen kann wie Sie selbst. Ein Mandat kann zeitlich begrenzt oder dauerhaft sein.

Wenn Sie ein Mandat erteilen, tragen Sie weiterhin die volle Verantwortung für Ihre Pflichten gegenüber Medattest. Das bedeutet, dass Ihnen weiterhin die Verantwortung für die Verwaltung der Mandate obliegt.

A.10 Wem können Sie ein Mandat erteilen?

Das Mandat kann einer natürlichen Person erteilt werden, die durch ihre Nationalregisternummer (oder TIN) identifiziert ist, oder einer durch ihre LIKIV-Nummer identifizierte Pflegeeinrichtung.

Pflegeeinrichtungen müssen über die eHealth-Plattform identifizierbar sein.

A.11 Wie können Sie Mandate erstellen/verwalten?

Mandate werden über den „Mandat“-Service des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen erstellt.

Der „Mandat“-Service legt fest, ob eine Vollmacht vergeben werden kann und welche Arten von Benutzern bevollmächtigt werden können.

Folgende Funktionen bietet diese Anwendung:

  • Mandate erstellen (dauerhaft oder zeitlich begrenzt)
  • Mandate aufheben
  • Mandate auf einen neuen Vollmachtinhaber übertragen

Das Mandat ist ab der Annahme und Unterzeichnung der Nutzungsbedingungen durch Vollmachtinhaber und Vollmachtgeber gültig.

A.12 Wie können Sie ein Mandat verwenden?

Ein Mandat kann nur verwendet werden, wenn es vom Vollmachtgeber und Vollmachtinhaber aktiviert wurde. Nach Aktivierung der Vollmacht über den „Mandat“-Service kann es etwas dauern, bis das Mandat für den Zugang zu Medattest verwendet werden kann.Wenn es sich bei dem Vollmachtinhaber um eine natürliche Person handelt, kann sich diese einfach mit dem elektronischen Personalausweis (eID) ODER mit der itsme-App auf dem Smartphone ODER mit Benutzernamen und Passwort für die föderalen Dienste sowie einem auf ihrem Smartphone erzeugten Sicherheitscode (Time-based One-Time Password oder kurz TOTP) anmelden und Pflegebescheinigungen oder Übereinstimmungsvignetten für den/die Pflegeerbringer bestellen, der/die ihn bevollmächtigt hat/haben. Weitere Informationen finden Sie hier : https://www.ehealth.fgov.be/fr/page/comment-acceder-aux-applications-

A.13 Sie können sich nicht als Pflegeerbringer anmelden bei Medattest? Während Ihrer Identifizierung werden Sie nur als Bürger anerkannt?

Sie können sich wenden an das Helpdesk von eHealth :

Sie helfen Ihnen, die Ursache des Problems zu identifizieren.

Möglicherweise wurden die Daten, die mit Ihrem Pflegeerbringerprofil verknüpft sind, noch nicht aktualisiert.

B. Bestellung

B. Bestellung

B.1 Hat sich das Bestellverfahren für Pflegebescheinigungen zum 1. Januar 2019 geändert?

Ja. Gemäß dem Beschluss des LIKIV-Versicherungsausschusses können Sie Ihre Bestellungen seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr per Fax oder per Post aufgeben. Alle Bestellungen müssen über die Online-Anwendung Medattest getätigt werden. Sie müssen sich mit einem gesicherten Identifizierungsmittel, z. B. einer eID-Karte, bei Medattest anmelden. Ihr Benutzername und das Passwort, die Ihnen zuvor von Medattest mitgeteilt wurden, sind nicht mehr gültig.

Für die Bestellung benötigen Sie Ihre ZDU-Nummer. Achtung! Die alten, vom Kundendienst vergebenen Pseudo-ZDU-Nummern können nicht mehr verwendet werden.

B.2 Wer muss eine ZDU-Nummer haben?

Unternehmen, die zur Eintragung in der Zentralen Datenbank der Unternehmen verpflichtet sind, erhalten eine ZDU-Nummer. Diese Unternehmen werden gemäß der Gesetzgebung zur ZDU bestimmt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Zentralen Datenbank der Unternehmen: https://economie.fgov.be/de/themen/unternehmen/zentrale-datenbank-der.

B.3 Können Sie eine Bestellung mit einer Pseudo-ZDU-Nummer aufgeben oder eine Pseudo-ZDU-Nummer beantragen?

Nein, Sie können keine Bestellungen mit einer Pseudo-ZDU-Nummer aufgeben oder eine Pseudo-ZDU-Nummer beantragen.

B.4 Da es die Pseudo-ZDU-Nummer nicht mehr gibt, wie kann man Pflegebescheinigungen (u. a. Modell D) im Namen eines Zusammenschlusses von Pflegeerbringern bestellen?

Dieser Zusammenschluss muss seine eigene ZDU-Nummer haben und für Online-Bestellungen verwenden. Weitere Informationen zur ZDU-Nummer finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft: https://economie.fgov.be/de/themen/unternehmen/zentrale-datenbank-der

Wenn Ihr Zusammenschluss gemäß der geltenden Gesetzgebung keine ZDU-Nummer erhalten kann, erfolgt die Bestellung über die ZDU-Nummer des Verantwortlichen des Zusammenschlusses. Somit gilt der Verantwortliche des Zusammenschlusses aus steuerlicher Sicht als die Einheit, die die Honorare erhält.

B.5 Sie sind ein im Ausland niedergelassener Pflegeerbringer und Sie haben Ihre Pflegebescheinigungen mit einer Pseudo-ZDU-Nummer bestellt: Können Sie eine ZDU-Nummer erhalten, um Ihre Pflegebescheinigungen online zu bestellen?

Mit „im Ausland niedergelassener Pflegeerbringer“ ist ein Pflegeerbringer gemeint, der weder eine Niederlassungseinheit noch einen Wohnsitz in Belgien hat, der jedoch hier praktiziert und Honorare über Quittungen-Pflegebescheinigungen abrechnet.

Wenn Sie Ihre Pflegebescheinigungen bestellen möchten und weder eine Niederlassungseinheit noch einen Wohnsitz in Belgien haben, füllen Sie das auf der LIKIV-Website bereitgestellte Formular aus: https://www.riziv.fgov.be/fr/professionnels/information-tous/Pages/commande-attestationssoins.aspx

Mit diesem Antrag werden Sie von der LIKIV in die Zentrale Datenbank der Unternehmen eingetragen und erhalten Ihre ZDU-Nummer.

B.6 Was passiert, wenn Sie bei der Bestellung Ihrer Bescheinigungen eine falsche ZDU-Nummer angegeben haben?

Falls bei der Bestellung Ihrer Bescheinigungen eine falsche ZDU-Nummer angegeben wurde, dann haften Sie dafür. Sie müssen die Bescheinigungen mit der richtigen ZDU-Nummer bestellen. Während der strikt notwendigen Zeit zwischen der neuen Bestellung und dem Eingang der neuen Bescheinigungen dürfen Sie jedoch die Bescheinigungen mit der falschen ZDU-Nummer verwenden, unter der Voraussetzung, dass Sie die falsche ZDU-Nummer streichen und durch die richtige ZDU-Nummer ersetzen.

Sobald Sie die neuen Bescheinigungen erhalten, müssen Sie mit dem für Sie zuständigen Besteuerungsdienst (je nach Fall mit dem Dienst für die Steuer der natürlichen Personen, Gesellschaften oder juristischen Personen) Kontakt aufnehmen und diesem gegen Empfangsbestätigung die nicht verwendeten (falschen) Pflegebescheinigungen übergeben. So kann der örtliche Steuerkontrolleur feststellen, dass diese nicht verwendet wurden, ohne dass Sie eine Kontrolle seinerseits abwarten müssen.

B.7 Was können Sie bestellen?

Alle Bescheinigungen können auf der Website www.medattest.be eingesehen werden.

Bei den Leistungen von Hebammen, Krankenpflegefachkräften und Kinesiotherapeuten müssen die Pflegebescheinigungen dem Modell in Anlage 1 der Verordnung vom 28.07.2003 zur Ausführung von Artikel 22 Nr. 11 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung entsprechen.
Bescheinigung mit dem Buchstaben G

Bei zahnärztlichen Leistungen muss die Pflegebescheinigung dem Modell in Anlage 8 derselben Verordnung entsprechen.
Bescheinigung mit dem Buchstaben E

Bei Leistungen von Ärzten, Apothekern oder von Lizentiaten der Wissenschaften, die zugelassen sind, um Leistung der klinischen Biologie im Rahmen der Gesundheitspflegeversicherung zu erbringen, muss die Pflegebescheinigung dem Modell in Anlage 10 derselben Verordnung entsprechen.
Bescheinigung mit dem Buchstaben A

Bei Leistungen von Diätassistenten, Logopäden, Orthoptisten, Podologen und Ergotherapeuten muss die Pflegebescheinigung dem Modell in Anlage 26 derselben Verordnung entsprechen.
Bescheinigung mit dem Buchstaben I

Leistungen, die für Rechnung eines Dritten erbracht wurden, können auf einer Sammelbescheinigung nach dem Modell in Anlage 28 derselben Verordnung eingetragen werden, wenn die Bescheinigungen per EDV ausgestellt werden.
Bescheinigung mit dem Buchstaben D

B.8 In welcher Form können die Pflegebescheinigungen geliefert werden?

Die Pflegebescheinigungen können ausgeliefert werden :

  • In Form von Blöcken

    Es ist vorgesehen, dass die Blöcke handschriftlich ausgefüllt werden.
    • Die Blöcke können für den individuellen oder gemeinsamen Gebrauch bestellt werden.
    • Die gemeinsame Nutzung bezieht sich auf die Verwendung von Pflegebescheinigungen durch eine Gruppe von Pflegeerbringern, z. B. als Teil einer Gemeinschaftspraxis. In diesem Fall ist nur die ZDU-Nummer der Einheit, die die Honorare erhält, auf dem Quittungsteil der Pflegebescheinigung vorgedruckt.
    • Im Falle einer gemeinsamen Nutzung gibt jeder Pflegeerbringer seine Identifikationsdaten (LIKIV-Nummer, Qualifikation, Nachname, Vorname, Adresse) im Abschnitt „Angaben zum Pflegeerbringer“ der Pflegebescheinigung an (handschriftlich oder mit einem Stempel).
    • Nur für den individuellen Gebrauch bestellte Blöcke sind im Abschnitt „Identifikation des Pflegeerbringers“ der Pflegebescheinigung personalisiert.
       
  • In Form von Endlosformularen

    Für alle Endlosformulare wird ein Matrizendrucker benötigt. Die Endlosformulare sind nicht mit Ihren Daten vorbedruckt. Der Pflegeerbringer oder die Einrichtung muss selbst die erforderlichen Daten auf die Formulare drucken. Sammelbescheinigungen (Modell D) sind nur als Endlosformular erhältlich.

Bescheinigungsblöcke :

  • Vorausgefüllte Blöcke (zum individuellen Gebrauch) (eine Kiste enthält 10 Blöcke mit jeweils 50 vorbedruckten, nummerierten Pflegebescheinigungen): Modell A, E, G und I (je nach Berufszugehörigkeit). Angaben auf der Pflegebescheinigung:

    Achtung! Die Felder Name, Vorname und Adresse sind optional. Wenn Sie sie nicht ausfüllen, werden diese Daten nicht vorgedruckt. Sie müssen sie dann handschriftlich oder mit einem Stempel auf Ihren Pflegebescheinigungen ausfüllen.
      
    • Auf dem LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung im Feld „Angaben zum Pflegeerbringer“:
      • Name und Vorname (wie im Feld „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten, LIKIV-Teil“ angegeben)
      • Qualifikation (die Standardbeschreibung wird automatisch anhand der LIKIV-Nummer eingetragen)
      • Adresse des Wohnsitzes oder der Praxis, wie im Feld „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten, LIKIV-Teil“ angegeben
      • LIKIV-Erkennungsnummer, wie im Feld „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten, LIKIV-Teil“ angegeben
    • Im Quittungsteil der Pflegebescheinigung (ExemplarTeil für das Finanzamt) im Feld „Empfangen für das Konto der ZDU-Nummer “:
      • Die ZDU-Nummer der Einheit, die die Honorare erhält (wie im Feld „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten“, Abschnitt „Quittung“ angegeben)

Achtung! Bei Ihrer Bestellung wählen Sie im Feld „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten“ die Option „individuelle Nutzung“.

  • Nicht vorausgefüllte Blöcke (zum gemeinsamen Gebrauch) (eine Kiste enthält 10 Blöcke mit jeweils 50 nummerierten Pflegebescheinigungen): Modell A, E, G und I (je nach Berufszugehörigkeit). Folgende Daten werden aufgedruckt:
    • Das Feld „Angaben zum Pflegeerbringer “ im LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung ist nicht vorausgefüllt. Die Daten des Pflegeerbringers, der die Leistungen erbringt, müssen handschriftlich oder mit einem Stempel ergänzt werden.
    • Im Quittungsteil der Pflegebescheinigung (Teil für das Finanzamt) im Feld „Empfangen für das Konto der ZDU-Nummer “:
      • Die ZDU-Nummer der Einheit, die die Honorare erhält (wie im Feld „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten“, Abschnitt „Quittung““ angegeben)

Achtung!  Bei Ihrer Bestellung wählen Sie im Feld „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten“ die Option „gemeinsame Nutzung “.

Bescheinigungen in Form von Endlosformularen

Eine Kiste enthält 2000 einstreifige, nummerierte Endlosformulare ohne persönliche Angaben. Für Ärzte gibt es auch Kisten mit 3000 dreistreifigen Endlosformularen (Modell A).
Die Endlosformulare sind nicht mit Ihren Daten vorbedruckt. Der Pflegeerbringer oder die Einrichtung muss selbst die erforderlichen Daten auf die Formulare drucken.


Sammelbescheinigungen (Modell D)

Mit Sammelbescheinigungen für erbrachte Pflegeleistungen (Modell D) lassen sich in einem Dokument die Leistungen von mehreren Pflegeerbringern gleicher oder unterschiedlicher Kategorien für einen bestimmten Patienten zusammenfassen. Im letzteren Fall kann nur ein Arzt die Sammelbescheinigung für erbrachte Pflegeleistungen unterzeichnen. Die Sammelbescheinigungen können unter Einhaltung der Bedingungen von Artikel 6 § 14 der Gesundheitspflegeverordnung vom 28.07.2003 verwendet werden.

Diese Bescheinigungen sind nur als Endlosformulare erhältlich (ohne persönliche Angaben). Eine Kiste enthält 1.000 Formulare.


Übereinstimmungsvignetten

Übereinstimmungsvignetten betreffen nur Rechnungen von Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser). Die ZDU-Nummer der Einrichtung ist vorgedruckt. Eine Kiste enthält 1.000 Vignetten.

B.9 Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie Pflegebescheinigungen für den individuellen Gebrauch bestellen?

Pflegebescheinigungen für den individuellen Gebrauch nutzen Sie, wenn Sie der Einzige sind, der diese Bescheinigungen verwendet, entweder als Selbständiger oder als Alleingesellschafter (z. B.: SPRLU / Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Alleingesellschafter).
 

Selbstständiger

  • Block mit persönlichen Angaben

    Sie bestellen Ihre Pflegebescheinigungsblöcke mit Ihrer LIKIV- und Ihrer ZDU-Nummer.

    Nur die Daten, die in den Feldern „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten, LIKIV- Teil“ stehen, sind auf dem LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung vorgedruckt.

    Ihre LIKIV-Nummer und Ihre Qualifikation sind Pflichtfelder und werden automatisch übernommen. Diese Daten werden daher automatisch auf Ihren Pflegebescheinigungen vorgedruckt.

    Sie können jedoch wählen, ob Sie die Felder mit Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Adresse selbst ausfüllen möchten oder nicht.  Ihr Name, Vorname und Ihre Adresse werden daher nicht vorgedruckt, wenn Sie die Felder leer lassen.  Mit dieser zweiten Möglichkeit können Sie bei der Ausstellung jeder Ihrer Pflegebescheinigungen mit einem Stempel (mehreren Stempeln) die Adresse Ihrer Wahl (privat, Praxis, Gesellschaftssitz, Adresse der Einrichtung, in der Sie arbeiten) sowie Ihren Namen, Vornamen und, wenn Sie möchten, den Namen Ihrer Praxis oder Ihrer Gesellschaft oder der Einrichtung, in der Sie arbeiten, angeben.

    Ihre ZDU-Nummer wird auf den Quittungsteil der Pflegebescheinigungen vorgedruckt.

     
  • Endlosformular (ohne Vordruck)

    Sie drucken selbst die erforderlichen Daten auf die Formulare.
     

Selbständiger, der als  Privatgesellschaft mit einem Alleingesellschafter tätig ist

  • Block mit persönlichen Angaben

    Sie bestellen Ihre Pflegebescheinigungsblöcke mit Ihrer LIKIV- und der ZDU-Nummer Ihrer Gesellschaft.

    Nur die Daten, die in den Feldern „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten, LIKIV- Teil“ stehen, sind auf dem LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung vorgedruckt.

    Ihre LIKIV-Nummer und Ihre Qualifikation sind Pflichtfelder und werden automatisch übernommen. Diese Daten werden daher automatisch auf Ihren Pflegebescheinigungen vorgedruckt.

    Sie können jedoch wählen, ob Sie die Felder mit Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Adresse selbst ausfüllen möchten oder nicht. Ihr Name, Vorname und Ihre Adresse werden daher nicht vorgedruckt, wenn Sie die Felder leer lassen. Mit dieser zweiten Möglichkeit können Sie bei der Ausstellung jeder Ihrer Pflegebescheinigungen mit einem Stempel (mehreren Stempeln) die Adresse Ihrer Wahl (privat, Praxis, Gesellschaftssitz, Adresse der Einrichtung, in der Sie arbeiten) sowie Ihren Namen, Vornamen und, wenn Sie möchten, den Namen Ihrer Praxis oder Ihrer Gesellschaft oder der Einrichtung, in der Sie arbeiten, angeben.

    Die ZDU-Nummer Ihrer Privatgesellschaft mit einem Alleingesellschafter wird auf den Quittungsteil der Pflegebescheinigungen vorgedruckt.

     
  • Endlosformular (ohne Vordruck)

    Sie drucken selbst die erforderlichen Daten auf die Formulare.
B.10 Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie Pflegebescheinigungen für den gemeinsamen Gebrauch bestellen?

Nicht vorausgefüllte Blöcke

Sie bestellen für eine Gemeinschaftspraxis

Einer der Pflegeerbringer der Gemeinschaftspraxis bestellt die Pflegebescheinigungen mit seiner LIKIV-Nummer und der ZDU-Nummer der Gemeinschaftspraxis. https://economie.fgov.be/de/themen/unternehmen/zentrale-datenbank-der

Jeder Pflegeerbringer der Gemeinschaftspraxis kann die Pflegebescheinigungen verwenden und mit seinem Stempel (mit der LIKIV-Nummer) im Feld „Angaben zum Pflegeerbringer“ versehen.

Sie sind eine Einrichtung mit einer eigenen LIKIV-Nummer

Die Einrichtung bestellt die Pflegebescheinigungen mit ihrer LIKIV-Nummer und ihrer ZDU-Nummer. https://economie.fgov.be/de/themen/unternehmen/zentrale-datenbank-der

Jeder Pflegeerbringer der Einrichtung kann die Pflegebescheinigungen verwenden und mit seinem Stempel (mit der LIKIV-Nummer) im Feld „Angaben zum Pflegeerbringer“ versehen.

Im Falle einer Bestellung für den gemeinsamen Gebrauch gibt es keine vorgedruckten Daten im LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung.  Die Daten jedes Pflegeerbringers müssen handschriftlich oder mit einem Stempel ergänzt werden.

Die ZDU-Nummer der Gemeinschaftspraxis oder der Einrichtung wird auf den Quittungsteil der Pflegebescheinigungen vorgedruckt.

 

Endlosformular (ohne Vordruck)

Der Pflegeerbringer muss selbst die erforderlichen Daten auf die Formulare drucken.

 

Sammelbescheinigung für erbrachte Pflegeleistungen (Modell D) (ohne Vordruck)

Der Pflegeerbringer muss selbst die erforderlichen Daten auf die Formulare drucken.

B.11 Welche Formulare können Sie bestellen, wenn Ihre Leistungen auf Rechnung einer Bereitschaftspraxis oder eines Gesundheits- und Sozialzentrums erbracht werden?

Seit dem 1. Januar 2019 können Sie folgende Pflegebescheinigungen bestellen (für den gemeinsamen Gebrauch): 

  • Auf Basis der LIKIV-Nummer und mit der ZDU-Nummer der Bereitschaftspraxis oder des Gesundheits- und Sozialzentrums

oder

  • Auf Basis Ihrer eigenen LIKIV-Nummer und mit der ZDU-Nummer der Bereitschaftspraxis oder des Gesundheits- und Sozialzentrums
     

Jeder Pflegeerbringer der Bereitschaftspraxis oder des Gesundheits- und Sozialzentrums kann die Pflegebescheinigungen verwenden und mit seinem Stempel (mit der LIKIV-Nummer) im Feld „Angaben zum Pflegeerbringer“ versehen.

Die ZDU-Nummer der Bereitschaftspraxis oder des Gesundheits- und Sozialzentrums wird auf den Quittungsteil der Pflegebescheinigungen vorgedruckt.

B.12 Wie sehen die verschiedenen Optionen für die Bestellung Ihrer Pflegebescheinigungsblöcke aus?

Für welchen Zweck?Wer bestellt?Personalisierung des LIKIV-TeilsWelche ZDU-Nummer auf dem Quittungsteil der Bescheinigung?Ist die ZDU-Nummer vorgedruckt?
Für den individuellen GebrauchDer Pflegeerbringer mit seiner LIKIV-NummerJaSeine ZDU-Nummer verwendenJa
 Der Pflegeerbringer mit seiner LIKIV-NummerJaZDU-Nummer der Privatgesellschaft mit einem Alleingesellschafter verwenden, wenn diese die Einheit ist, die die Honorare erhältJa
 Der Pflegeerbringer mit seiner LIKIV-NummerJaZDU-Nummer der Gemeinschaftspraxis verwenden, in der die Leistungen erbracht werden, wenn diese die Einheit ist, die die Honorare erhält, und sie eine ZDU-Nummer hatJa
 Der Pflegeerbringer mit seiner LIKIV-NummerJaZDU-Nummer des Verantwortlichen der Gemeinschaftspraxis verwenden, in der die Leistungen erbracht werden, wenn diese die Einheit ist, die die Honorare erhält, und keine ZDU-Nummer hat (nichtrechtsfähige Vereinigung)Ja
Für den gemeinsamen GebrauchDie Einrichtung mit ihrer eigenen LIKIV-NummerNeinZDU-Nummer der Einrichtung verwendenJa
 Im Falle einer Gemeinschaftspraxis: ein Pflegeerbringer mit
seiner LIKIV-Nummer
NeinZDU-Nummer der Gemeinschaftspraxis verwenden, in der die Leistungen erbracht werden, wenn diese die Einheit ist, die die Honorare erhält, und sie eine ZDU-Nummer hatJa
 Im Falle einer Gemeinschaftspraxis: ein Pflegeerbringer mit
seiner LIKIV-Nummer
NeinZDU-Nummer des Verantwortlichen der Gemeinschaftspraxis verwenden, in der die Leistungen erbracht werden, wenn diese die Einheit ist, die die Honorare erhält, und keine ZDU-Nummer hat (nichtrechtsfähige Vereinigung )Ja
B.13 Wie viel kosten die Blöcke, Endlosformulare und Übereinstimmungsvignetten und wie viele Kisten können Sie maximal bestellen?

BESCHREIBUNGMENGE / KistenNeuer Preis 01.01.2025 INKL. MwSt.HÖCHSTMENGE PRO BESTELLUNG
A.1  Blöcke, Modelle A, E10 Blöcke mit 50 Pflegebescheinigungen122,87 €/Kiste30 Kisten
A.2  Blöcke, Modelle G, I10 Blöcke mit 50 Pflegebescheinigungen61,43 €/Kiste30 Kisten
B. Nummerierte Endlosformulare, Modell D1.000 Pflegebescheinigung96,64 €/Kiste216 Kisten
C. Nummerierte Endlosformulare, Modelle A, E2.000 Pflegebescheinigungen (einstreifig)246,01 €/Kiste10 Kisten
C. Nummerierte Endlosformulare, Modelle G, I2.000 Pflegebescheinigungen (einstreifig)123,00 €/Kiste10 Kisten
D. Nummerierte Endlosformulare, Modell A3.000 Pflegebescheinigungen (dreistreifig) (nur für Ärzte, Modell A)306,52 €/Kiste10 Kisten
E.  Übereinstimmungsvignetten
in Form von Vignettenbögen, Modell V
125 Blätter mit 8 Vignetten42,46 €/Kiste24 Kisten

 

 

Wenn Sie mehr als eine Kiste bestellen, erhalten Sie pro Kiste 2 Euro Ermäßigung.

Beispiel: Sie haben drei Artikel zum Preis von 10 Euro/Stück bestellt.   Die Gesamtsumme beträgt also 3 x 10 Euro (30 Euro), wovon wir 2 x 2 Euro (4 Euro) als Rabatt abziehen.

Aus technischen Gründen kann nicht von den Mindestbestellmengen abgewichen werden.

B.14 Können Sie die vom LIKIV erteilte Nummer des Drittzahlers (oder LIKIV-Gruppennummer) verwenden, um Pflegebescheinigungen/Übereinstimmungsvignetten zu bestellen?

Nein, die vom LIKIV erteilte Nummer des Drittzahlers oder LIKIV-Gruppennummer kann nicht in der Online-Anwendung verwendet werden. Diese vom LIKIV erteilte Nummer des Drittzahlers oder LIKIV-Gruppennummer (94xxxxxxxxx) wird vom LIKIV an bestimmte Zusammenschlüsse ausschließlich zu Abrechnungszwecken vergeben.

Daher können Sie über die Online-Anwendung nur dann Pflegebescheinigungen/ Übereinstimmungsvignetten bestellen, wenn Sie als einzelner Pflegeerbringer oder als Pflegeeinrichtung identifiziert sind und über eine LIKIV-Nummer (oder einen von einer föderalen Einrichtung vergebenen Identifikationscode) zur Bescheinigung der erbrachten Leistung verfügen.

Ist dies nicht der Fall, muss Ihre Bestellung von Pflegebescheinigungen/Übereinstimmungsvignetten mit der LIKIV-Nummer eines der Pflegeerbringer aus Ihrem Zusammenschluss oder Ihrer Einrichtung aufgegeben werden.

Dieser Pflegeerbringer kann, wenn er mit einer LIKIV-Nummer identifiziert ist, einer oder mehreren natürlichen Personen, die mit ihre Nationalregisternummer identifiziert sind, oder einer oder mehreren Pflegeeinrichtungen, die mit einer LIKIV-Nummer identifiziert sind, eine Vollmacht erteilen, um eine Bestellung aufzugeben.  Die Vollmacht wird über die App „Vollmachten“ des FÖD Finanzen erteilt.

B.15 Zusammenfassung: Wer kann für wen eine Bestellung aufgeben?

  1. Ich bin individueller Pflegeerbringer (Zahnarzt, Arzt usw.) und möchte für mich selbst eine Bestellung aufgeben.
    => Loggen Sie sich mit Ihrer eID, itsme, o. Ä. und Ihrer LIKIV-Nummer ein.
  2. Ich bin der Ehepartner/Sekretär eines individuellen Pflegeerbringers und möchte in seinem Namen eine Bestellung aufgeben.
    => Ich muss zuerst eine Vollmacht über die Anwendung „Vollmachten“ einrichten (https://www.ehealth.fgov.be/fr/page/comment-acceder-aux-applications-), die von beiden Parteien elektronisch unterzeichnet wird: dem Pflegeerbringer, der die Vollmacht erteilt (Vollmachtgeber), und mir selbst (Bevollmächtigter).
  3. Ich bestelle für eine Organisation und möchte eine Bestellung für Pflegeerbringer aufgeben, die im Namen dieser Organisation arbeiten.
    1. Hat die Organisation ihre eigene LIKIV-Nummer?
      => NEIN: Ich muss zunächst über die Anwendung „Vollmachten" eine Vollmacht registrieren, die mir von einem individuellen Pflegeerbringer dieser Organisation erteilt wurde.  Sobald die Vollmacht von dem Pflegeerbringer und mir unterschrieben ist, kann ich mit der ZDU-Nummer der Organisation bestellen.
      => JA: Gehen Sie zu Frage b.
    2. Ist das Unternehmen in der unten aufgeführten Liste der Einrichtungen mit einer LIKIV-Nummer oder einer anderen anerkannten Kennung?
      => JA: Wenn eine Einrichtung Personen, die der Einrichtung angehören, Zugang gewähren möchte, ist keine Vollmacht erforderlich.
      Der Auftrag muss über das „User Acces Management“ (Anwendung „Zugangsverwaltung für eHealth-Unternehmen und -Organisationen“) verwaltet werden. Ein Hauptzugangsverwalter (Verantwortlicher Zugang Einheit) muss zunächst angelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ehealth.fgov.be/fr/page/comment-acceder-aux-applications-

Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an den eHealth-Helpdesk: telefonisch unter +32 (0) 2 788 51 55 von montags bis freitags (7 Uhr bis 20 Uhr) oder per E-Mail an support@ehealth.fgov.be

Art der EinrichtungLIKIV-Nummer/Sonstige KennungZugang zu Medattest ohne Vollmacht (über eHealth Zugangsverwaltung)
Krankenhaus71xxxxxxxxx und 720xxxxxxxxJA
Labor8xxxxxxxxxxJA
Seniorenheim, Tagespflegestätte73xxxxxxxxxx, 74xxxxxxxxxx, 75xxxxxxxxxx, 76xxxxxxxxxxJA
Psychiatrisches Pflegeheim725xxxxxxxxJA
Initiative des begleiteten Wohnens726xxxxxxxxJA
Ärztehaus im Pauschalsystem8xxxxxxxxxxJA
Bereitschaftspraxis678xxxxxxxxJA
Zentrum für forensische Psychiatrie721xxxxxxxxJA
Rehabilitationszentrum77xxxxxxxxx, 78xxxxxxxxx, 79xxxxxxxxx, 95xxxxxxxxx, 96xxxxxxxxxJA
Palliativpflege968xxxxxxxxJA

 

Andere Organisationen, die der Zuständigkeit der Gliedstaaten unterstehen, können ebenfalls über die eHealth-Zugangsverwaltung Zugang zu Medattest erhalten, wenn sie auf der eHealth-Plattform gemäß den geltenden Vorschriften anerkannt, identifiziert und autorisiert sind.

B.16 Sie haben vergessen, die Personalisierung Ihrer Pflegebescheinigungsblöcke zu beantragen. Sind diese gültig?

Ja. Aber Sie müssen Ihre Daten (LIKIV-Nummer, Qualifikation, Nachname, Vorname und Adresse) handschriftlich oder mit einem Stempel ausfüllen.

B.17 Sie haben die Personalisierung Ihrer Pflegebescheinigungsblöcke beantragt und sie enthalten die ZDU-Nummer Ihrer Organisation. Sind diese gültig?

JA, unter der Bedingung, dass die Personalisierung der Person entspricht, die die Pflegebescheinigungen ausstellt, und dass die ZDU-Nummer der Einheit entspricht, die die Honorare erhält.

B.18 Sie haben bisher immer Pflegebescheinigungsblöcke verwendet. Jetzt haben Sie einen Drucker gekauft. Welche Art von Pflegebescheinigungen sollten Sie bestellen?

Bestellen Sie Pflegebescheinigungen in Form von Endlosformularen. Eine Übersicht über die verfügbaren Pflegebescheinigungen finden Sie hier: Übersicht der Bescheinigungen  

Es stehen „Muster“ von Pflegebescheinigungen in Form von Endlosformularen zur Verfügung. Wenden Sie sich an unseren Kundendienst (02 274 09 34), der Sie über Preise, verfügbare Mengen und den Bestellvorgang informieren wird.

B.19 Sie möchten Endlosformulare bestellen. Ist die ZDU-Nummer vorgedruckt oder sind die Formulare ganz leer?

Endlosformulare sind leer. Der Pflegeerbringer muss selbst die erforderlichen Daten auf die Formulare drucken.

B.20 Sind Sie als individueller Pflegeerbringer von den Übereinstimmungsvignetten betroffen?

Übereinstimmungsvignetten betreffen nur Rechnungen von Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser). Die ZDU-Nummer der Einrichtung ist vorgedruckt.

C. Abrechnung

C. Abrechnung

C.1 Wie erfolgt die Bezahlung?

Bei einer Bestellung via www.medattest.be können Sie folgende Zahlungswege nutzen:

  • Visa- oder Mastercard
  • Maestro oder Bancontact
  • Überweisung

Zahlungen per Kreditkarte oder per E-Banking werden am selben Tag ausgeführt und per E-Mail bestätigt. Wenn Sie Ihre Bestellung - online oder nicht – vorzugsweise per Überweisung bezahlen möchten, vergessen Sie nicht, die Angaben aus Ihrer Bestellung in die strukturierte Mitteilung zu übernehmen.

C.2 Mussen Sie bei der Anlieferung noch den Service von bpost bezahlen?

Nein. Die von Ihnen geleistete Zahlung deckt alle Dienste.

C.3 Ich habe eine Bestellung aufgegeben, erhalte ich anschließend eine Rechnung?

Ja. Sie erhalten eine quittierte Rechnung am ersten Werktag des Monats, nach dem die vollständige Auslieferung Ihrer Bestellung erfolgt is.

C.4 Kann ich die Rechnung online einsehen und ausdrucken?

Nein, im Moment ist dies noch nicht möglich. Sie erhalten die Rechnung per Post im Laufe des Monats, nach dem die vollständige Auslieferung Ihrer Bestellung erfolgt is.

D. Lieferung

D. Lieferung

D.1 Wann wird meine Bestellung ausgeliefert?

Sie erhalten Ihre Bestellung innerhalb von neun Arbeitstagen nach Empfang der Zahlung.

D.2 Wer kann die Lieferung durch bpost entgegennehmen?

Die Lieferung kann von einem Dritten (Partner, Mitarbeiter usw.), der an der Lieferanschrift anwesend ist, angenommen werden.

D.3 Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt der Lieferung nicht anwesend bin?

Kein Problem. Sie werden in Ihrem Briefkasten eine Meldung mit allen nötigen Auskünften finden, um Ihr Versandstück ein zweites Mal kostenlos anliefern zu lassen oder es innerhalb von zwei Wochen beim Postamt oder in einer Postservicestelle selbst abzuholen.

D.4 Wie lange bleibt meine Bestellung im Postamt oder in der Postservicestelle zur Verfügung, nachdem ich die Meldung des Briefträgers erhalten habe?

Das Postamt oder die Postservicestelle wird Ihre Bestellung höchstens 15 Kalendertage aufbewahren. Nach dieser Frist wird sie an den Absender zurückgesandt (Speos). In dem Fall können Sie eine neue Versendung Ihrer Bestellung beantragen. Dazu kontaktieren Sie unser Kundendienst unter der Nummer 02/274.09.34. Zusätzliche Verwaltungskosten in Höhe von 21 Euro für einen kleinen Karton (Hefte), 26,25 Euro für einen großen Karton (Endlosformulare) und 4,75 Euro für jeden zusätzlichen Karton werden begerechnet. Dieser Betrag soll dem Briefträger bei der Lieferung gezahlt werden. Ihre an Speos zurückgesandte Bestellung wird höchstens während 3 Monaten aufbewahrt. Nach dieser Frist wird sie vernichtet. Dann sollen Sie eine neue Bestellung aufgeben.

D.5 Werden mangelhafte Lieferungen aufgrund fehlerhafter Bestellungen zurückgenommen bzw. erstattet?

Nein, nicht wenn die angelieferte Bestellung mit der Ihnen zugesandten Auftragsbestätigung anläßlich deren Sie bezahlt haben, übereinstimmt. Aus steuerrechtlichen Gründen können Pflegebescheinigungen nicht retourniert werden. Sie sollen selbst eine neue Bestellung aufgeben.

D.6 Was ist zu tun, wenn Pflegebescheinigungen oder Hefte im Karton fehlen?

Bei Anlieferung Ihrer Bestellung müssen Sie die angelieferten Kartons überprüfen, bevor Sie den Lieferschein unterschreiben. Indem Sie unterschreiben, bestätigen Sie die Anzahl der auf dem Lieferschein vermerkten (bzw. die nachgebesserte Anzahl) Kartons. Falls Sie feststellen, dass in einem Heft Pflegebescheinigungen fehlen, müssen Sie dies dem Kundendiestmitteilen. Nach Prüfung des Vorgangs kann der Kundendienst eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen.

E.1. Allgemeine Fragen zur Verwendung und zum Inhalt der Bescheinigungen

E.1. Allgemeine Fragen zur Verwendung und zum Inhalt der Bescheinigungen

E.1.1 Können auf den Pflegebescheinigungen fehlerhafte Daten vermerkt sein? Was ist in einem solchen Fall zu tun?

Der Beruf / die Qualifikation (z. B. Zahnheilkunde, innere Medizin usw.) wird automatisch auf Basis der LIKIV-Nummer aufgedruckt. Dabei handelt es sich um standardisierte Beschreibungen des LIKIV, die auch auf Anfrage nicht geändert werden können.

Sie können die weiteren Angaben bei Medattest selbst korrigieren, bevor Sie Ihre Bestellung (online) aufgeben.

E.1.2 Wie können Sie Ihre LIKIV-Kontaktadresse überprüfen bzw. abändern?

Um Ihre LIKIV-Kontaktadresse zu überprüfen oder abzuändern, benutzen Sie bitte das Online-Programm ProSanté, in dem Sie Ihre Kontaktdaten registrieren können (https://www.inami.fgov.be/fr/programmes-web/prosante), oder nehmen Sie Kontakt mit dem LIKIV auf.

E.1.3 Sie möchten, dass Ihre persönlichen Angaben auf den Pflegebescheinigungen in zwei Sprachen (DE/FR) aufgedruckt werden. Was müssen Sie tun?

Es ist nicht möglich, zweisprachige Pflegebescheinigungen zu erstellen. In diesem Fall müssen Sie zwei Bestellungen aufgeben.

E.1.4 Was mache ich mit den nicht benutzten Pflegebescheinigungen?

Aus steuerlichen Gründen kann der Lieferant keine Bescheinigung zurücknehmen. Nicht benutzte Bescheinigungen dürfen keinesfalls weiterverkauft, weitergegeben oder zurückgesendet werden. Sie gehören auch nicht ins Altpapier.

Sie müssen mit dem für Sie zuständigen Besteuerungsdienst (je nach Fall mit dem Dienst für die Steuer der natürlichen Personen, Gesellschaften oder juristischen Personen) Kontakt aufnehmen und diesem gegen Empfangsbestätigung die nicht verwendeten Pflegebescheinigungen übergeben. So kann der örtliche Steuerkontrolleur feststellen, dass diese nicht verwendet wurden, ohne dass Sie eine Kontrolle seinerseits abwarten müssen. Diese Vorgehensweise gilt auch im Falle einer Einstellung der Tätigkeit (Ruhestand oder Tod des Pflegeerbringers).

E.1.5 Was ist zu tun, wenn Sie keine Pflegebescheinigungen (mehr) vorrätig haben?

Es liegt in der Verantwortung der Pflegeerbringer, alle Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass ihnen die individualisierten Bescheinigungen nicht ausgehen, und sie daher rechtzeitig über Medattest zu bestellen.  Dies gehört zu einer guten Unternehmensführung dazu.

Daher müssen Fälle, in denen ein Pflegeerbringer die Bescheinigungen eines Kollegen verwenden muss, die Ausnahme bleiben, und diese Option kann nicht dazu dienen, die Fahrlässigkeit des betreffenden Pflegeerbringers zu decken oder zu vertuschen.

Wir erinnern Sie daran, dass der Pflegeerbringer, dessen Name auf den Bescheinigungen steht und der die Bestellung aufgegeben hat, Gefahr läuft, auf die Beträge besteuert zu werden, die eigentlich sein Kollege erhalten hat.

Wird ausnahmsweise die Pflegebescheinigung eines Kollegen verwendet, muss diese Situation daher in der Buchführung der beiden betroffenen Personen sehr deutlich aufgeführt werden, damit die Person, die die Einkünfte erhalten hat, korrekt und unbestritten identifiziert werden kann.

Im Notfall und für einen kurzen Zeitraum empfehlen wir, ohne dass dies eine offizielle Genehmigung dieser Praxis darstellt, die folgenden Bedingungen einzuhalten, wenn Pflegebescheinigungen eines Kollegen ausnahmsweise verwendet werden:

  • Es muss sich um die gleiche Art von Pflegebescheinigung handeln.
  • Die Identifikationsdaten des Kollegen müssen durchgestrichen und durch Ihre eigenen Daten ersetzt werden.
  • Diese Situation muss in der Buchführung der beiden betroffenen Personen sehr deutlich aufgeführt werden, damit die Person, die die Einkünfte erhalten hat, korrekt und unbestritten identifiziert werden kann.
    Zum Beispiel, indem man eindeutig feststellen kann, dass die Bescheinigungen mit den Nummern X bis Y, die mit der ZDU-Nummer Z des Pflegeerbringers versehen sind, vom Pflegeerbringer W verwendet wurden.

Um eine solche Situation sowie das Risiko in Sachen Besteuerung und von Streitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig neue Bescheinigungen zu bestellen.

E.1.6 Wie werden die Pflegebescheinigungen nummeriert?

Blöcke

Die Nummer setzt sich aus 8 Ziffern zusammen:

  • Die ersten beiden Ziffern = Jahr der Bestellung 2018 = z. B. 18*
  • Die vier folgenden Ziffern = Blocknummer = z. B. 0001
  • Die beiden letzten Ziffern = Nummer der Bescheinigung im Block (von 1 bis 50) = z. B. 01

Somit geht die Ziffernfolge des Beispiels von 18*0001/01 bis 18*0001/50 = 1 vollständiger Block.
Bei den Blöcken handelt es sich um eine individuelle Nummerierung pro ZDU-Nummer und Art der Bescheinigung (Artikelcode).

Hinweis: Ab dem 1. Januar 2019 ist die Blocknummerierung u. a. mit der ZDU-Nummer (Zentrale Datenbank der Unternehmen) verknüpft; d. h. dass sie im laufenden Jahr fortlaufend ist, auch wenn verschiedene Leistungserbringer mit ihrer LIKIV-Nummer eine Bestellung aufgegeben haben.

Beispiele:
Zwei Gesellschafter einer PGmbH (mit zwei verschiedenen LIKIV-Nummern) erteilen im Namen der PGmbH jeder eine Bestellung und erhalten Blöcke mit fortlaufenden Nummern (keine Dubletten), da die Bestellungen mit demselben Artikelcode mit einer gleichlautenden LIKIV-Nummer (der GmbH) aufgegeben werden.
Umgekehrt gilt, dass wenn eine Person (LIKIV-Nummer X) zwei Blockbestellungen im Namen von zwei verschiedenen PGmbHs (mit zwei verschiedenen ZDU-Nummern) aufgegeben hat, die Blöcke jeder Bestellung jeweils ihre eigene Nummerierung (nach ZDU-Nummer und Artikelcode) erhalten.
Am Anfang des darauffolgenden Jahres beginnt die Nummerierung wieder von Neuem, in unserem Beispiel mit 19*0001/01 bis 19*0001/50 = 1 vollständiger Block.

Endlosformulare

  • Serie mit 1000 Bescheinigungen (Modell D). Jede Kiste enthält eine Serie mit 1000 Bescheinigungen.  Nummerierung wie folgt:  (8 Positionen) 00000001 bis 00001000 – erste Kiste, 00001001 bis 00002000 – zweite Kiste usw.
  • Serie mit 2000 Bescheinigungen (Modelle A, E, G, I). Jede Kiste enthält 2 Serien mit 1000 Bescheinigungen (einbahnig). Nummerierung wie folgt: (8 Positionen) 00000001 bis 00001000 – erstes Paket, 00001001 bis 00002000 – zweites Paket usw.
  • Serie mit 3000 Bescheinigungen (Modell A). Jede Kiste enthält 1 Serien mit 3000 Bescheinigungen (dreistreifig). Nummerierung wie folgt: (7 Positionen) 0000000 bis 0000999 – für die Bescheinigung links auf dem Formular, 0001000 bis 0001999 – für die Bescheinigung in der Mitte des Formulars, 0002000 à 0002999 – für die Bescheinigung rechts auf dem Formular usw.

Bei den Endlosformularen handelt es sich um eine nationale (belgienweite) Nummerierung nach Art der Bescheinigung (Artikelcode) und nicht nach ZDU-Nummer. Die Nummerierung wird bei jeder Neuausschreibung der (jährlichen) Lieferung des Papierformulars wieder auf Null gesetzt.
Beim Übergang zum nächsten Jahr wird die Nummerierung nicht unterbrochen. Sie können übriggebliebene Formulare auch im folgenden Jahr noch verwenden, sofern das Modell sich nicht geändert hat.
Auf den Modellen sind keine Jahreszahlen angegeben, sondern der Code auf der linken Seite (ausschließlich für interne Zwecke) gibt das Jahr der Erstellung der Modelle an.

E.1.7 Dürfen Pflegebescheinigungen aus Vorjahren benutzt werden?

Ja, die Bescheinigungen können sowohl im Hinblick auf das LIKIV als auch auf ihre steuerrechtliche Nachvollziehbarkeit über mehrere Jahre hinweg benutzt werden, insofern sich das Modell nicht geändert hat.

Achtung! Am Ende jedes Jahres werden die angefangenen aber nicht völlig aufgebrauchten Blöcke abgeschlossen, aufgelistet und zusammengezählt. Die nicht verwendeten Formulare werden durchgestrichen und verbleiben im Block.

E.1.8 Was passiert mit den Durchschriften der Pflegebescheinigungen?

Die gelben Durchschriften müssen mittels Kohlepapier im Durchschreibverfahren zur gleichen Zeit wie die Originalexemplare ausgefüllt werden (inklusive Unterschrift). Sie sind für den Steuerkontrolleur aufzubewahren und dürfen erst mit dessen Einwilligung vernichtet werden.

E.1.9 Wie lange müssen Sie die gelben Durchschriften aufbewahren?

10 Jahre

E.1.10 Können Sie Ihre Pflegebescheinigungen für natürliche Personen (Selbstständige, die nicht im Rahmen einer Gesellschaft tätig sind) vorübergehend verwenden, wenn Sie ein Unternehmen gegründet haben?

Ja, bis Sie die Pflegebescheinigungen erhalten haben, die Sie im Namen der von Ihnen gegründeten Gesellschaft bestellt haben, können Sie die Pflegebescheinigungen, die Sie als natürliche Person genutzt haben, weiter verwenden. In diesem Fall müssen Sie im Quittungsteil der Bescheinigung die vorgedruckte ZDU-Nummer für natürliche Personen durchstreichen und durch die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens ersetzen. Sobald Sie über die neuen Pflegebescheinigungen auf den Namen der Gesellschaft mit der entsprechenden ZDU-Nummer im Quittungsteil verfügen, sind diese Bescheinigungen zu verwenden. Der restliche Bestand an Bescheinigungen für natürliche Personen ist an den zuständigen Steuerdienst zurückzusenden (s. Frage E.1.4.).

E.1.11 Falls ein Pflegeerbringer über einen kurzen Zeitraum hinweg einen anderen Pflegeerbringer vertritt, müssen dann gesonderte Pflegebescheinigungen auf den Namen seiner Vertretung bestellt werden?

Nein, bei Vertretungen von sehr kurzer Dauer und wenn die Honorare zugunsten der vertretenen Fachkraft eingenommen werden , können die Pflegebescheinigungen des vertretenen Pflegeerbringers genutzt werden (soweit dieser hierzu seine Einwilligung gegeben hat).

Als Vertreter verwenden Sie die Bescheinigungen der vertretenen Fachkraft, indem Sie mit einem Stempel Ihre eigenen Identifikationsdaten im LIKIV- Teil der Pflegebescheinigung anbringen (streichen Sie die Identifikationsdaten des Inhabers durch, wenn diese vorgedruckt sind) und diese unterschreiben. Aus der Buchhaltung von Z (der vertreten wird) muss klar hervorgehen, dass Bescheinigungen mit den Nummern X bis einschl. Y, auf denen die ZDU-Nummer des Pflegeerbringers Z steht, von Pflegeerbringer W verwendet wurden (Vertretung). Aber Vorsicht: Wenn Sie als vertretender Pflegeerbringer die Honorare für eigene Rechnung einnehmen, verwenden Sie Ihre eigenen Pflegebescheinigungen.

E.1.12 Wie sieht das Deckblatt der Blöcke mit den Pflegebescheinigungen aus?

Jedes Deckblatt enthält im oberen Teil ein Feld, in das Folgendes einzutragen ist: Blocknummer, Verwendungsdatum der letzten Bescheinigung und Betrag der Honorare, die im Quittungsteil der Pflegebescheinigungen des Blocks vermerkt wurden und in das Kassenbuch einzutragen sind. Dieser Betrag umfasst die Summe der von den Patienten erhaltenen Beträge (Bar- oder Kartenzahlung), ohne Berücksichtigung der per Überweisung oder Einzahlung eingegangen Beträge, da in diesem Fall bei der Zahlung keine Quittung ausgehändigt werden soll. Von einem Pflegeerbringer, der als Gesellschaft tätig ist, ist das Feld jedoch nicht auszufüllen, da dieser zu einer doppelten Buchführung verpflichtet ist.

E.1.13 Es konnte keine gelbe Durchschrift der Pflegebescheinigung mittels Kohlepapier erstellt werden. Was müssen Sie tun?

Wenn diese Situation eintritt, melden Sie dies schnellstmöglich dem Kundendienst. Bewahren Sie alle E-Mails, Briefe usw. auf, in denen Sie das Problem gemeldet haben, und geben Sie in Ihrer Buchführung eindeutig die Blocknummern bzw. die Anzahl der betreffenden Pflegebescheinigungen an.

E.1.14 Können Sie noch Modelle von Pflegebescheinigungen verwenden, die bis zum 31. Dezember 2016 gültig waren?

Seit dem 1. Januar 2017 müssen Sie unbedingt die ab diesem Datum geltenden Pflegebescheinigungsmodelle verwenden.

E.1.15 Was muss der Pflegeerbringer tun, wenn der Patient eine Kopie einer Pflegebescheinigung verlangt (Vermerke, Modell)?

Zur Vermeidung des Risikos einer Doppelbesteuerung müssen Sie folgende Vorgehensweise einhalten: Das Duplikat einer Pflegebescheinigung muss dieselben Einträge enthalten wie das Original (siehe gelbe Durchschrift), damit es beglaubigt werden kann. Auf dem Duplikat müssen Sie gut leserlich in Großbuchstaben den Vermerk „DUPLIKAT“ anbringen. Darüber hinaus müssen Sie in Ihrer Buchhaltung vermerken, dass ein Duplikat ausgestellt wurde.

E.1.16 Was ist bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Pflegebescheinigungen zu tun?

Sie werden gebeten, den Verlust oder Diebstahl möglichst zusammen mit den Nummern der betreffenden Pflegebescheinigungen den beiden Kontrolldiensten des LIKIV zu melden: dem Dienst für die administrative Kontrolle (secr.dac-sca@riziv-inami.fgov.be) und dem Dienst für medizinische Evaluation und Kontrolle (secr.dgec.secm@riziv-inami.fgov.be).

Es ist wichtig, den Verlust oder Diebstahl der Polizei zu melden und die Anzeige für die FÖD Finanzen aufzubewahren, um eine Besteuerung auf der Grundlage von verlorenen oder gestohlenen Pflegebescheinigungen zu vermeiden.

E.1.17 Sie haben Pflegebescheinigungsblöcke zur gemeinsamen Nutzung innerhalb einer Organisation bestellt. Wie müssen Sie diese ausfüllen und reicht die ZDU-Nummer aus, um die Organisation zu identifizieren?

Die ZDU-Nummer der Organisation ist auf dem Quittungsteil der Pflegebescheinigung (Block) vorgedruckt. Die Angabe des Namens der Organisation ist nicht erforderlich.

Es gibt keine vorgedruckten Daten im LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung. Die Daten jedes Pflegeerbringers müssen handschriftlich oder mit einem Stempel ergänzt werden.

Sie selbst und jeder Pflegeerbringer der Organisation können die Pflegebescheinigungen verwenden, sofern sie mit dem eigenen Stempel (mit LIKIV-Nummer, Qualifikation, Nachname, Vorname und Adresse) im Feld „Angaben zum Pflegeerbringer“ versehen sind.

E.2. Fragen zum LIKIV-Teil der Bescheinigung

E.2. Fragen zum LIKIV-Teil der Bescheinigung

E.2.1 Welcher Vermerk ist in dem Feld „Ausfüllen oder eine VT-Vignette anbringen“ des Versicherungsträgers einzutragen?

Im Feld „Ausfüllen oder eine VT-Vignette anbringen“ ist die Sozialversicherungsnummer des Patienten einzutragen. Hat der Patient keine Sozialversicherungsnummer, kann in den bereits definierten Ausnahmefällen (Neugeborene, internationale Vereinbarungen) die Krankenkassennummer verwendet werden.

E.2.2 Wenn Sie in Blockform ausgehändigte Pflegebescheinigungen verwenden, müssen Sie Ihren Stempel im Feld „Angaben zum Pflegeerbringer“ der Pflegebescheinigung anbringen?

Sie müssen Ihren Stempel auf der Pflegebescheinigung anbringen, wenn Ihre LIKIV-Nummer und Ihre Kontaktdaten nicht im Feld „Identifizierung des Pflegerbringers“ vorgedruckt sind.

E.2.3 Ist im Feld „Identifizierung des Pflegerbringers“ Ihre Unterschrift erforderlich?

Ja. Ihre Unterschrift ist im LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung (Identifizierung des Pflegerbringers) erforderlich. Nur sie bescheinigt, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde.

E.2.4 Muss Ihre LIKIV-Nummer auf der Pflegebescheinigung vermerkt werden?

Ja. Sie wird im Feld für die Angaben zum Pflegeerbringer eingetragen.

E.2.5 Welche Nutzungsregeln der Pflegebescheinigungen gelten für Ärzte in der Ausbildung? *

Ein Arzt in Ausbildung verwendet die Pflegebescheinigungen seines Lehrpraktikers mit dessen Zustimmung. In den Fällen, die in der Nomenklatur der Gesundheitsleistungen beschrieben werden, unterschreibt der Arzt in Ausbildung die vom Lehrpraktiker ausgegebenen Bescheinigungen, wobei er mit seinem eigenen Namen und seinem eigenen Stempel mit dem Vermerk „im Auftrag von“ (Name des Lehrpraktikers) abzeichnet.

E.2.6 Müssen Sie das Feld K. E. 15.07.2002 ausfüllen? *

Ja. Denn auf der Grundlage der im Feld K. E. 15.07.2002 eingetragenen Informationen verbucht die Krankenkasse des Patienten korrekt die Selbstbeteiligung, die Sie vom Patienten verlangen.

E.2.7 Was müssen Sie in das Feld „K. E. 15.07.2002“ eintragen? *

Auszufüllen ist:

  • „Ja“: Wenn Sie einen persönlichen Anteil (Selbstbeteiligung) fordern
  • „Nein“: Wenn Sie keinen persönlichen Anteil (Selbstbeteiligung) fordern „
  • Betrag der geforderten Honorare“: z. B., wenn Sie nur einen Teil des persönlichen Anteils (Selbstbeteiligung) fordern.

Als Pflegeerbringer ist es möglich, die Selbstbeteiligung nicht oder nur teilweise zu berechnen. Eine Selbstbeteiligungspflicht besteht nur für bestimmte Dienstleistungen.

E.2.8 Dürfen Sie Ihre personalisierten Pflegebescheinigungsblöcke, auf denen die Adresse Ihrer früheren/zukünftigen Praxis vorgedruckt ist, verwenden?

Ja, unter der Bedingung, dass Sie die alte/zukünftige Adresse streichen und diese entweder handschriftlich oder mit einem Stempel durch die aktuelle Adresse Ihrer Praxis ersetzen.

E.2.9 Ihrem Patienten wird die Erstattung seiner Behandlung verweigert, weil Sie beim Ausfüllen des LIKIV-Abschnitt der angegebenen Pflegebescheinigung einen Fehler gemacht haben (z. B.: Fehler im Nomenklaturcode): Wie kann dieser Fehler behoben werden?

Das Verfahren zur manuellen Korrektur von Pflegebescheinigungen ist im LIKIV-Rundschreiben 84-102 vom 19. März 1984 an die Versicherer geregelt und sieht Folgendes vor :

Wenn eine Pflegebescheinigung oder eine Krankenhausbescheinigung falsch ausgestellt wurde, sollte das folgende Korrekturverfahren angewendet werden :

  1. Eine handschriftliche Korrektur der ursprünglichen Bescheinigung oder der Krankenhausrechnung ist nicht zulässig;
  2. Jede Änderung erfolgt durch ein Korrekturdokument, das neben dem Verweis auf das Originaldokument sowohl die falschen als auch die korrigierten Daten enthält.

Das Korrekturdokument wird von der Person unterzeichnet, die das fehlerhafte Originaldokument unterzeichnet hat.

In der Praxis bieten einige Versicherer eine Vorlage für ein Korrekturdokument an.

E.3. Fragen zum Quittungsteil der Bescheinigung

E.3. Fragen zum Quittungsteil der Bescheinigung

E.3.1 Müssen Sie den Quittungsteil der Pflegebescheinigung ausfüllen? *

Ja. Der Quittungsteil der Pflegebescheinigung ist auszufüllen, auch wenn sich der vom Patienten erhaltene Betrag auf 0 Euro beläuft. Dieser Teil ist für den Patienten bestimmt. Er kann den Quittungsteil der Pflegebescheinigung abreißen und ihn aufbewahren, bevor er den LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung bei seiner Krankenkasse einreicht, um eine Rückerstattung zu beantragen.

E.3.2 Was muss in den Quittungsteil der Pflegebescheinigung eingetragen werden?

Wenn Sie einen Betrag von Ihrem Patienten erhalten oder einfordern, müssen Sie sowohl den Quittungsteil als auch den LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung ausfüllen und dem Patienten übergeben.  Mit einigen Ausnahmen (siehe E.3.17) sind Sie aus steuerrechtlichen Gründen nicht befugt, den Quittungsteil vom LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung, die Sie dem Patienten aushändigen, abzutrennen.

Im Quittungsteil müssen Sie Folgendes angeben:

  • Den vom Patienten erhaltenen Betrag: Barzahlung oder Kartenzahlung.

    Wenn sich der Patient am Ende der Konsultation verpflichtet, Sie später zu bezahlen, vermerken Sie „0“ auf dem Quittungsteil, wenn Sie dem Patienten die Pflegebescheinigung übergeben.

    Sie sind, steuerlich betrachtet, davon befreit, eine neue Quittung auszustellen, wenn der Patient nachträglich per Überweisung zahlt, da diese Überweisung in Ihrer Buchführung erscheint.

    Wenn der Patient jedoch die nachträgliche Zahlung in bar oder per Bankkarte geleistet hat, händigen Sie ihm den Quittungsteil einer neuen Pflegebescheinigung aus (ohne den LIKIV- Teil, den Sie aufbewahren).
     
  • Die ZDU-Nummer (Zentrale Datenbank der Unternehmen) der Einheit, die die Honorare erhält (für deren Konto der Betrag eingenommen wird).
E.3.3 Wie müssen Sie bei erstattungsfähigen Pflegeleistungen den LIKIV-Teil und den Quittungsteil der Pflegebescheinigungen (in den steuerrechtlichen Vorschriften die sog. Bescheinigungsquittung) je nach Zahlungsbedingungen ausfüllen?

Bei Barzahlung oder Zahlung per Bankterminal:

  • LIKIV-Teil ausfüllen und den erhaltenen Betrag in den Quittungsteil der Pflegebescheinigung eintragen.

Bei nachträglicher Barzahlung oder Zahlung per Bankterminal:

  • Zum Zeitpunkt der Ausstellung der Pflegebescheinigung:  LIKIV-Teil ausfüllen und den erhaltenen Betrag (= 0) in den Quittungsteil der Bescheinigung eintragen.
  • Zum Zeitpunkt der Zahlung: LIKIV-Teil durchstreichen (und aufbewahren) und den erhaltenen Betrag in den Quittungsteil der Pflegebescheinigung eintragen, die dem Patienten ausgehändigt wird.

Bei Zahlung durch Einzahlung oder Überweisung:

  • Zum Zeitpunkt der Ausstellung der Pflegebescheinigung: LIKIV-Teil ausfüllen und den erhaltenen Betrag (= 0) in den Quittungsteil der Bescheinigung eintragen.
  • Zum Zeitpunkt der Zahlung: Sie brauchen weder im LIKIV-Teil noch im Quittungsteil der Pflegebescheinigung etwas einzutragen.
E.3.4 Was ist unter „erhaltener Betrag“ zu verstehen?

Der erhaltene Betrag umfasst den vom Patienten bar oder per Bankkarte gezahlten Gesamtbetrag der ganz oder teilweise erstatteten Honorare, des Eigenanteils oder der Zuschläge. Wird das Drittzahlersystem angewendet, wird im Quittungsteil nur der tatsächlich vom Patienten gezahlte Betrag vermerkt und nicht der Leistungsbetrag der Pflichtversicherung, der direkt von der Krankenkasse übernommen wird.

E.3.5 Wie wird der vom Patienten gezahlte Betrag vermerkt, wenn es sowohl Leistungen mit Drittzahlersystem und ohne gibt? *

Bei gleichzeitiger Ausführung einer Leistung im Drittzahlersystem und einer Leistung ohne Drittzahlersystem sind zwei Pflegebescheinigungen auszustellen:

  • Bei einer Leistung im Drittzahlersystem wird nur der Quittungsteil der Pflegebescheinigung, in den der bar bezahlte Betrag (auch, wenn er 0 Euro beträgt) eingetragen wird, dem Patienten ausgehändigt.
  • Bei einer Leistung ohne Drittzahlersystem ist dem Patienten die gesamte Pflegebescheinigung auszuhändigen, denn in diesem Fall dürfen der LIKIV-Teil und der Quittungsteil der Pflegebescheinigung nicht voneinander getrennt werden.
E.3.6 Muss der erhaltene Betrag im Quittungsteil der Pflegebescheinigung bei ausschließlich nicht erstattungsfähigen Leistungen angegeben werden? *

Nein, außer zum Zeitpunkt der Zahlung, bei nachträglicher Zahlung in bar oder per Bankterminal. In diesem Fall geben Sie den vom Patienten erhaltenen Betrag in dem Quittungsteil der Pflegebescheinigung an (LIKIV-Teil ist durchzustreichen und aufzubewahren) und händigen diese dem Patienten aus.

Bei ausschließlich nicht erstattungsfähigen Leistungen sind Sie verpflichtet, zum Zeitpunkt der Zahlung einen Beleg (auch in Papierform) auszustellen. Weitere Informationen über die Ausstellung des Belegs finden Sie unter https://www.inami.fgov.be/fr/professionnels/information-tous/Pages/document-justificatif-patient.aspx.

E.3.7 Welche ZDU-Nummer ist auf dem Quittungsteil der Pflegebescheinigung einzutragen?

Die ZDU-Nummer der Einheit, die die Honorare erhält (für deren Konto der Betrag eingenommen wird). Je nach Fall handelt es sich dabei um Ihre eigene ZDU-Nummer, die ZDU-Nummer Ihrer Gesellschaft oder die ZDU-Nummer der Einrichtung, für deren Rechnung Sie die Leistungen erbringen.

E.3.8 Müssen Sie den Quittungsteil der Pflegebescheinigung unterschreiben?

Ja, der Quittungsteil der Pflegebescheinigung muss unterschrieben werden.

E.3.9 Ist der Unterzeichner des Quittungsteils der Pflegebescheinigung immer identisch mit dem Unterzeichner der erbrachten Leistungen?

Nein. Wenn Sie einem medizinischen Sekretariat oder einem Angestellten eine Unterschriftsvollmacht übertragen haben, können dies zwei verschiedene Personen sein.

E.3.10 Muss bei einer Zahlung per Bankkarte der erhaltene Betrag im Quittungsteil angegeben werden?

Ja. Die Zahlung per Bankkarte ist der sofortigen Barzahlung gleichgestellt.

E.3.11 Ist es im Falle der Zahlung per Bankkarte ausreichend, dem Patienten den Zahlungsbeleg auszuhändigen?

Nein. Dem Patienten muss der Quittungsteil der Pflegebescheinigung ausgehändigt werden.

E.3.12 Erhält Ihr Patient eine Erstattung, wenn Sie im Falle einer teilweisen oder vollständigen nachträglichen Zahlung Ihrer Honorare einen niedrigeren Betrag als den geforderten oder „0 EUR“ im Quittungsteil der Pflegebescheinigung eintragen? *

Ja, Ihr Patient muss eine Erstattung von seiner Krankenkasse erhalten. Der Quittungsteil der Pflegebescheinigung ist für den Patienten bestimmt. Er muss nicht der Krankenkasse übermittelt werden.

E.3.13 Kann der Quittungsteil der Pflegebescheinigung abgetrennt werden? *

Wenn Sie Ihrem Patienten sowohl den LIKIV-Teil als auch den Quittungsteil der Pflegebescheinigung aushändigen, dürfen Sie beides nicht voneinander trennen. Der Patient kann jedoch den Quittungsteil der Pflegebescheinigung abtrennen, bevor er diese an seine Krankenkasse weiterleitet.

E.3.14 Muss der Patient den Quittungsteil der Pflegebescheinigung an die Krankenkasse weiterleiten? *

Grundsätzlich ist der Quittungsteil der Pflegebescheinigung für den Patienten bestimmt. Er kann diesen abtrennen und aufbewahren.

E.3.15 Wie ist die Pflegebescheinigung bei Anwendung des Drittzahlersystems zu verwenden? *

Bei Anwendung des Drittzahlersystems leiten Sie als Pflegeerbringer den LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung an die Krankenkasse des Patienten weiter, um die Zahlung Ihrer Honorare zu veranlassen. Bei Anwendung des Drittzahlersystems sind Sie berechtigt, den Quittungsteil der Pflegebescheinigung selbst abzutrennen, um ihn dem Patienten auszuhändigen.

E.3.16 Wie ist der Eingang einer Anzahlung zu vermerken? *

Sie streichen den LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung und bewahren diesen auf. Sie tragen den vom Patienten gezahlten Betrag im Quittungsteil der Pflegebescheinigung ein und händigen ihm diesen aus.

E.3.17 Müssen Sie dem Patienten immer sowohl den LIKIV- als auch den Quittungsteil der Pflegebescheinigung aushändigen?

Sie müssen dem Patienten immer eine Pflegebescheinigung aushändigen, auch wenn keine Zahlung erfolgt.

Darüber hinaus ist es Ihnen – bis auf einige Ausnahmen – aus steuerrechtlichen Gründen nicht gestattet, den Quittungsteil vom LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung abzutrennen. Nur Ihr Patient darf das tun. Wenn Sie also dem Patienten den LIKIV-Teil aushändigen, muss immer der Quittungsteil dabei sein (mit Angabe des erhaltenen Betrags oder gegebenenfalls „0“).

Die Fälle, bei denen der Quittungsteil der Bescheinigung vom LIKIV-Teil der Bescheinigung abgetrennt werden kann (und bei denen daher nur der Quittungsteil an den Patienten übergeben werden kann), sind die folgenden:

  • im Falle des Drittzahlersystems: Sie schicken selbst den LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung an die Krankenkasse Ihres Patienten. Zum Zeitpunkt der Zahlung füllen Sie nur den Quittungsteil der Pflegebescheinigung aus und händigen diesen an Ihren Patienten aus (siehe E.3.15).
  • wenn Sie eine Anzahlung erhalten und wenn die branchenspezifischen Vorschriften es Ihnen erlauben: Sie füllen nur den Quittungsteil der Pflegebescheinigung aus und geben ihn Ihrem Patienten, nachdem Sie den LIKIV-Teil gestrichen haben und diesen behalten.
  • bei nachträglicher Barzahlung oder Zahlung per Bankterminal:
    • bei erstattungsfähigen Leistungen: Wenn Sie Ihrem Patienten bereits die Pflegebescheinigung übergeben haben (Sie müssen dies innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Monats erledigen, in dem die Leistungen erbracht wurden), füllen Sie den Quittungsteil einer neuen Pflegebescheinigung aus und geben Ihrem Patienten zum Zeitpunkt der Zahlung nur den Quittungsteil der Pflegebescheinigung, deren LIKIV-Teil Sie streichen und behalten.
    • bei ausschließlich nicht erstattungsfähigen Leistungen müssen Sie dem Patienten zum Zeitpunkt der Leistungserbringung einen Beleg ausgehändigt haben. Bei Zahlung füllen Sie nur den Quittungsteil der Pflegebescheinigung aus, wobei Sie den LIKIV-Teil durchstreichen und aufbewahren. Die Quittung überreichen Sie dem Patienten.

Es ist also möglich, dass Sie dem Patienten den Quittungsteil ohne den LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung aushändigen müssen, aber es ist nicht möglich, den LIKIV-Teil der Bescheinigung ohne den Quittungsteil zu übergeben.